ERLAUBT

Klage zum „Strandeintritt“ geht vor das Bundesverwaltungsgericht

[Wangerland] Die Klage gegen einen Strandeintritt des Schortensers Janto Just wird vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Das berichten verschiedene Medien. Das Gericht will sich dann mit der grundsätzlichen Frage beschäftigen, ob es sich bei Stränden um freie Landschaften handelt, die jeder betreten kann oder nicht. So gelten Wälder beispielsweise als freie Landschaften. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg urteilte im Januar hingegen, dass es sich bei Stränden um eine von Menschen gestaltete Landschaft handelt.

 

Foto: Serafia Johansson