ERLAUBT; wir haben genehmigung

Kommunalaufsicht weist Beschwerde zurück

[Wilhelmshaven] Das niedersächsische Innenministerium hat die Beschwerde der BASU gegen Oberbürgermeister Andreas Wagner zurückgewiesen. Wagner habe in seiner Funktion als Gemeindewahlleiter nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das Ministerium sieht einen Facebook-Post Wagners, in dem er den Namen der Wählervereinigung entstellte, nicht als Einmischung in den Wahlkampf. Es handele sich um eine private Äußerung ohne den Charakter einer Wertung, so das Ministerium.