Lüneburg/Schortens

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die ersten Klagen gegen die geplante Ortsumgehung B210 für Schortens abgewiesen. Darunter ist die Forderung eines Reitstallbetreibers aus Ostiem, der Schadenersatz für wirtschaftliche Nachteile durch die neue Straße verlangt hatte. Nach Meinung der Richter besteht für den Betrieb keine Existenzgefahr. Zwei weitere Klagen von Anwohnern auf Schadenersatz wurden abgewiesen, weil weder die Lärmbelästigung zu hoch sei noch der Grundstückswert der Häuser durch den Bau gemindert werde. Drei weitere Klagen gegen den Neubau der Ortsumgehung Schortens werden voraussichtlich im Juli verhandelt.