Wilhelmshaven/Friesland

Die Zulassungsstellen haben es in Zukunft leichter, fällige KfZ-Gebühren einzustreichen. Der Landtag hat jetzt ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Nun dürfen alle Neuanmeldungen abgelehnt werden, falls noch Gebühren von früheren Zulassungen oder Zwangsabmeldungen ausstehen. Letztere verursachen in Niedersachsen pro Zulassungsstelle
durchschnittlich zusätzliche Kosten zwischen 100.000 und 200.000 Euro