Oldenburg

Trotz Sicherheitsbedenken wird ein 63jähriger Mann nach 30 Jahren Haft freigelassen. Das Landgericht Oldenburg hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherheitsverwahrung nach dem Haftende abgelehnt. In einem Gutachten war der 63jährige als äußerst gefährlich eingestuft worden. Er hat unter anderem versucht, einen Polizisten zu töten und schoss während eines Hafturlaubs auf einen Autofahrer. Die Richter lehnten den Antrag ab, weil dafür ihrer Meinung nach keine gesetzliche Grundlage existiert.