Oldenburg/Uplengen

Im Prozess wegen eines Überfalls auf ein Jugendzentrum im Landkreis Leer wurden die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der 20jährige Hauptangeklagte entging einer Gefängnisstrafe wegen versuchten Totschlags, weil man ihm die Tötungsabsicht nicht nachweisen konnte. Zusammen mit vier anderen war er in ein Jugendzentrum in Uplengen eingedrungen und hatte die Jugendlichen bedroht. Der 20jährige ließ einen 16jährigen auf der Straße knien und in den Bordstein beißen. Um eine Filmszene nachzuspielen, wollte er dem Opfer ins Genick springen, was jedoch misslang.