Hannover/Oldenburg

Bei der Stallpflicht für Geflügel gibt es ab sofort mehr Ausnahmen. Das hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitgeteilt. Vögel könnten zum Beispiel in Außenvolieren gehalten werden, ohne dass eine Genehmigung nötig ist. Grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass Geflügel wegen der Vogelgrippe im Stall gehalten werden muss.