Oldenburg/Wilhelmshaven

Ein 44jähriger notorischer Dieb ist vom Oldenburger Landgericht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Das Gericht kam zum dem Schluss, dass der Mann krank sei und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Dass der 44jährige Wilhelmshavener krank sei, beweise unter anderem der Umstand, dass er das Diebesgut nicht auspackt oder verkauft, sondern bei sich zu Hause hortet. Anlass für den Prozess war der Diebstahl von mehreren Playstationspielen. Dafür wurde der Angeklagte zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Verteidiger will Revision gegen das Urteil einlegen.