Oldenburg

Das Landeskrankenhaus in Wehnen fällt nicht unter den Schutz der Traditionsklausel der niedersächsischen Verfassung. Dieser Ansicht ist die CDU/FDP-Landesregierung, die damit auf eine Anfrage des Oldenburger Grünen-Landtagsabgeordneten Ralf Briese reagierte. Damit sinken nach Einschätzung des Abgeordneten die Chancen weiter, dass der Verkauf des Landeskrankenhauses an internationale Investoren verhindert werden kann. Aufgrund der langen Psychatriegeschichte Wehnens hatte Briese gehofft, dass das Krankenhaus als Einrichtung des alten Oldenburger Landes verfassungsrechtlichen Schutz genießt.