ERLAUBT; kam per PM

Elbvertiefung in Teilen rechtswidrig

[Leipzig] Heute (9.2.) war der langerwartete große Termin, auf den die deutsche Hafenwirtschaft gewartet hat: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil zur geplanten Elbvertiefung gefällt und diese für „in Teilen für rechtswidrig“ erklärt. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe gegen das sogenannte Habitatschutzrecht verstoßen würden. Das heißt: Wenn die Elbvertiefung kommen soll, muss nachgebessert werden. Die Entscheidung wirkt sich auch auf die anderen deutschen Häfen, wie den JadeWeserPort aus, glaubt John Niemann, Vorsitzender der Wilhelmshavener Hafenwirtschafts-Vereinigung:

Und wird sich wohl in naher Zukunft darum streiten. Das Verfahren geht zwar nicht komplett von vorn los. Die Pläne zur Elbvertiefung sollen jetzt nachgebessert werden und müssen dann wieder auf Verstöße geprüft werden.  Für die Umweltverbände ist das Urteil eine Bestätigung ihrer Kritik. Der BUND z.B. favorisiert weiterhin eine Kooperation der drei norddeutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven als ökologisch und volkswirtschaftlich beste Lösung. Es sei unverantwortbar, die Elbe und deren einzigartige Natur für wenige Großcontainerschiffe weiter zu zerstören. Auch Landeswirtschaftsminister Olaf Lies stimmt ein. Die Entscheidung bestätige seine bisherige Forderung nach einer norddeutschen Hafenkooperation. WHV-Präsident John Niemann sieht das Urteil als schädlich für den wirtschaftsstandort Deutschland, aber als Chance für Wilhelmshaven an.

Denn die Möglichkeiten Hamburgs, gute Verträge auszuhandeln, werden sinken, je länger sich die Elbvertiefung in die Zukunft verschiebt.

 

Bildquelle: Nordfrost