„Weihnachtsruhe“ wird zur „Winterruhe“

Die in Niedersachsen geltende Weihnachtsruhe wird unter dem Begriff „Winterruhe“ bis zum 2. Februar verlängert. Die entsprechenden Regelungen, die seit der Vorweihnachtszeit im Land gelten, greifen damit weiterhin. Ebenfalls am Samstag (15.02.) tritt eine sogenannte Absonderungsverordnung in Kraft, die die neuen Quarantäneregelungen umsetzt, die vergangenen Freitag (07.01.) von der Bund-Länder-Konferenz beschlossen wurden. Die Quarantänezeiten werden damit von 14 auf sieben Tage verkürzt. Hintergrund ist die schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus auch in Niedersachsen und die damit verbundenen, schnell steigenden Inzidenzzahlen. Eine weitere Maßnahme, die bereits ab heute (12.01.) gilt, ist die neue Allgemeinverordnung, die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz regelt, so Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD):

Die maximale wöchentliche Arbeitszeit in Berufen der sogenannten kritischen Infrastruktur kann damit auf bis zu 60 Stunden in einzelnen Wochen erhöht werden, außerdem soll Sonntagsarbeit in Ausnahmefällen erlaubt werden. Damit soll vor allem verhindert werden, dass die Infrastruktur unter vermehrter Quarantäne von Mitarbeitenden leidet. Die maximal durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt aber weiterhin 48 Stunden. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April. Erneut rief die Gesundheitsministerin dazu auf, sich impfen beziehungsweise boostern zu lassen. Derzeit gebe es in Niedersachsen rund 900.000 ungeimpfte Erwachsene, insbesondere in der Altersgruppe bis 59. Bei der Impfung können nun auch die Apotheken eingebunden werden, so Behrens.

Derzeit zeigten sich vor allem Infektions-Hotspots rund um die Hansestädte Bremen und Hamburg. Auch die bundesweite Debatte um eine mögliche Impfpflicht werde in Hannover mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Eine solche Pflicht sei aus Sicht der Landesregierung das notwendige Mittel, einen größtmöglichen Impfschutz zu erreichen und damit die Pandemie zu bewältigen.

Für die Ärzteschaft sei eine Empfehlung durch die Ständige Impfkommission eine noch bessere Absicherung. Genügend Angebote, Termine und Impfstoff seien in jedem Fall verfügbar. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht wird zum 15. März geltend gemacht und gilt für Berufe der Gesundheitsversorgung. Die neuen Maßnahmen treten diesen Samstag (15.01.) in Kraft, die Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz bereits heute (12.01.).

Foto: Annika Kaehler/ Radio Jade