Neue Allgemeinverfügung seit dem Wochenende in Friesland

Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos – so lässt sich die jüngste Pressekonferenz des Landkreises Friesland zur aktuellen Corona-Situation wohl am besten zusammenfassen. Denn festzuhalten ist: die Zahlen sind weiterhin besorgniserregend hoch. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bei 194,0. Gleichzeitig gibt es aber auch einen bemerkenswerten Fortschritt bei der Impfkampagne: über 70 Prozent haben inzwischen eine vollständige Impfung erhalten und auch die Boosterimpfungen werden gut nachgefragt. Seit Samstag (27.11.) gilt in Friesland eine neue Allgemeinverordnung, die auch Auswirkungen auf Testungen in Kindertagesstätten hat, so Bernd Niebuhr vom Friesländischen Corona-Krisenstab:

Außerdem gilt nun die 2G-Plus-Regelung, das heißt, in vielen Innenräumen, der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen reicht es nicht mehr aus, seinen Geimpften- oder Genesenenstatus nachzuweisen. Darüber hinaus muss dann noch ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Das ist dringend nötig, betont auch die Leiterin des Gesundheitsamtes, Silke Sell.

Die Verschärfung der Maßnahmen habe auch den Effekt, dass sich immer mehr Menschen von einer Impfung gegen das Coronavirus überzeugen ließen, so Sell.

Die gesteigerte Impfquote im Landkreis bestätigte auch der Leiter des Corona-Stabes in Friesland Christian Neumann. Landrat Sven Ambrosy lobte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Arbeit der Johanniter und der mobilen Impfteams. Laut Neumann wird es zu Beginn des kommenden Monats ein drittes solches Team in Friesland geben.

Die nun geltende 2G-Plus-Regelung setzt auch das regelmäßige Testen voraus, gleichzeitig gibt es aber nicht mehr so viele Testzentren. Die Schließung der Zentren habe er schon früh als problematisch angesehen, so Landrat Sven Ambrosy:

Nicht nur in Testzentren sei es nämlich möglich, den zu 2G-Plus gehörenden Test zu erlangen, sondern auch ein unter Aufsicht durchgeführter und entsprechend dokumentierter Selbsttest sei ausreichend. Dieser könne etwa in gastronomischen Betrieben oder bei Dienstleistern vor Ort durchgeführt werden, entsprechende Formulare dafür hat das Land Niedersachsen online bereit gestellt.