Land stellt neue Verordnung vor

In Niedersachsen gilt ab heute (24.11.) eine neue Allgemeinverordnung. Und die sieht unter anderem ein deutlich schärferes Warnstufenkonzept vor, wie es die Niedersächsische Landesregierung gestern (23.11.) vorgestellt hat. In der Warnstufe 2 gelten dann nämlich die 2GPlus-Regeln. Das heißt, Genesene und Geimpfte müssen zusätzlich noch einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen, um zum Beispiel Veranstaltungen oder die Gastronomie besuchen zu können. Aktuell befindet sich Niedersachsen in der Warnstufe 1. Die tritt ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 3 in Kraft – Warnstufe 2 bei einem Hospitalisierungsindex von 6 und Warnstufe 3 bei einem Index von 9. Mit der neuen Verordnung und den verschärften Warnstufen sollen die ansteigenden Corona-Infektionszahlen wieder unter Kontrolle gebracht werden, erklärt Ministerpräsident Stephan Weil von der SPD:

Die neue Allgemeinverordnung ist also der letzte Versuch, das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle zu bekommen, bevor ernsthaft über eine Impfpflicht nachgedacht werden müsse, so Weil. Doch dieser Versuch benötige Zeit, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens:

Damit also auch die hohen Zahlen in der Region langfristig sinken, benötige es die strengeren Regelungen in der neuen Allgemeinverfügung, so Behrens. Und die betreffen nicht nur den Freizeitbereich, sondern auch die Schulen und Arbeitsplätze. Für letztere hat das Bundesministerium für Arbeit auch einen neuen umfangreichen Katalog erarbeitet. Darin steht, wie sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zu verhalten haben, erklärt Landeswirtschaftsminister Bernd Althusmann von der CDU:

Bei den Arbeitnehmer*innen wird dann auch noch zusätzlich auf die Eigenverantwortung verwiesen. Und das unabhängig von vollständigem Impfschutz oder einem Genesenenstatus – alle Menschen sollten sich regelmäßig testen lassen, so Weil. Damit könnten dann hoffentlich auch Impfpflicht und strengere Warnstufen verhindert werden:

Die neue Allgemeinverordnung für Niedersachsen gilt ab sofort (24.11.). In der Warnstufe 1, in der sich das Land derzeit noch befindet, gilt 2G in Innenbereichen auf Veranstaltungen und für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Und auch Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung sowie körpernahe Dienstleistungen sind von der 2G-Pflicht betroffen. Unter freiem Himmel gilt – außer bei Weihnachtsmärkten – weiterhin 3G.