Gesetz für Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat in der vergangenen Woche (10.06.) eine Gesetzesänderung im Nationalparkgesetz beschlossen. Damit ist der Status des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer als Teil des UNESCO-Weltnaturerbes und als UNESCO-Biosphärenreservat noch einmal verfestigt worden. Für Kommunen und Gemeinden an der Nordseeküste ist damit außerdem ein rechtlicher Rahmen geschaffen worden, sich freiwillig der Entwicklungszone anzuschließen und damit  auch die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umzusetzen. Was das alles konkret bedeutet, darüber hat meine Kollegin Annika Kaehler mit Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies von der SPD gesprochen:

Seit 2009 ist das niedersächsische Wattenmeer als Teil des niederländisch-deutsch-dänischen UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer anerkannt. Mit dem neuen Beschluss des Niedersächsischen Landtags ist dieser Status nun auch rechtlich in das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ aufgenommen und mit einer Beschreibung der dazugehörenden Flächen dargestellt worden.