Laternelaufen grundsätzlich erlaubt

Das Laternelaufen ist ein herbstlicher Brauch. Die Straßen sind dunkel, die Luft ist kühl und die Eltern gehen mit ihren Kindern nach Einbruch der Dunkelheit singend mit einer Laterne von Haus zu Haus oder nehmen an einem Laternenumzug durch die Straßen teil. Natürlich läuft dieser Umzug in diesem Jahr anders ab. Geht es überhaupt und falls ja wie läuft das Laternelaufen ab. Grundsätzlich ist das Laternelaufen in diesem Jahr erlaubt. Allerdings entscheiden die Kommunen eigenständig, ob sie dem zustimmen oder nicht. Und natürlich müssen die Abstand- und Hygieneregeln dabei beachtet werden. Wie die Nordwest-Zeitung berichtet, hat sich der Landkreis Wittmund diesbezüglich schon entschieden. Trotz Corona darf das Brauchtum dort gepflegt werden. Und zwar wenn die Gruppe der Martinisänger*innen aus höchstens zwei Hausständen und maximal zehn Menschen besteht. Und auch hier der Abstand beachtet und die Maske getragen wird.  Außerdem gibt es auch die bundesweite Aktion „Laternen-Fenster“. Egal ob es sich um schichte Laternen handelt, Laternen mit Tiermotiven oder ganz klassisch mit Sonne-, Mond- und Sterne-Motiv. Jede selbstgebastelte Laterne soll in das Fenster – im Idealfall in Richtung Straße – gehängt werden. Und dann kann die Kulisse aus unterschiedlichsten Laternen von den Spaziergänger*innen bewundert werden. „Laternen-Fenster“ startet am 1. und geht bis zum 11. November.