2G+ sorgt für Schlangen vor den Testzentren

Ab Mittwoch, dem 01.12. gilt größtenteils in Niedersachsen die 2G+-Regelung. So auch im Landkreis Friesland. Das bedeutet, Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen in Innenräumen haben nur noch Personen die sowohl negativ getestet als auch geimpft oder genesen sind. Damit soll der schnelle Anstieg an Coronainfektionen gebremst werden. Und auch unabhängig von der 2G+-Regelung zum Beispiel in der Gastronomie oder bei körpernahen Dienstleistungen, sind negative Testergebnisse unverzichtbar. Unmut macht sich deswegen derzeit in der Bevölkerung breit, weil es zum Beispiel im Landkreis Friesland deutlich weniger, aber umso gefragtere Testmöglichkeiten gibt.  Dazu Landrat Sven Ambrosy von der SPD:

Diese Alternative ist überall interessant, auch außerhalb Frieslands. Denn sowohl am Arbeitsplatz oder den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt unabhängig des Geimpft- oder Genesenenstatus eine Testpflicht. Deswegen können auch Arbeitgeber*innen oder Sportvereine von der Alternative – den beglaubigten Eigentests – Gebrauch machen. Das heißt Personen machen vor einer Zeugin, einem Zeugen der Institution einen Selbsttest, die diesen dann beglaubigen. Für diese Bescheinigung gibt es extra einen amtlichen Vordruck, wie Sven Ambrosy erklärt:

Dass diese Möglichkeit bei vielen Personen bislang nicht bekannt war, ist dem Landrat bewusst. Deswegen möchte er insbesondere jetzt, wo viele Menschen verunsichert sind, wo sie gültige Testnachweise erhalten können, darauf aufmerksam machen:

Stand Jetzt (29.11.) gibt es zusätzlich zu dieser alternativen 2G+- oder 3G-Nachweismöglichkeit bislang 21 Testmöglichkeiten im Landkreis Friesland. In Zukunft sollen die Kapazitäten dennoch ausgeweitet werden, versichert der Landrat. Dafür werde bereits mit möglichen Anbietern gesprochen.

Da sich Niedersachsen in der Warnstufe 2 befindet, wird es in großen Teilen des Landes – mit Ausnahme dem Heidekreis und der Stadt Wilhelmshaven – ab Mittwoch, dem 01.12. die 2G+-Regelung geben. Dann müssen auch genesene und geimpfte Personen ein negatives Testergebnis vorweisen können. Und freiwillig ungeimpfte Personen haben dann nur noch eingeschränkte Möglichkeiten.