Neue Allgemeinverfügungen in der Region

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, werden momentan einige Allgemeinverfügungen von den Landkreisen und Städten erlassen. Auch Wilhelmshaven und Friesland haben nun neue Vorgaben umgesetzt.

Im Landkreis Friesland gilt für alle Krankenhäuser, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen ein Besuchsverbot sowie ein Betretungsverbot. Ausgenommen hiervon sind nur werdende Väter und Väter von Neugeborenen, Eltern von Kindern auf Kinderstationen und Angehörige von Palliativpatienten. Unter bestimmten Bedingungen haben auch Seelsorger und Urkundspersonen – zum Beispiel ein Notar – Zutritt. Sehr ähnlich sehen die Vorgaben bei Heimen für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung aus.

Einrichtungen der Tagespflege ist der Betrieb untersagt. Ausnahme ist hier die Notfallbetreuung in Kleingruppen, die Angehörige in Anspruch nehmen können, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur – beispielsweise im Krankenhaus oder bei der Polizei – tätig sind. Die Maßnahmen gelten erst einmal bis zum 18. April.

Auch für die Stadt Wilhelmshaven gelten neue Vorgaben. Hotels, Campingplätze, Vermieter von Ferienwohnungen und Ähnliches dürfen keine Personen mehr zu touristischen Zwecken beherbergen. Auch nicht unentgeltlich. Gäste, die bereits beherbergt sind, sollen möglichst ab heute, spätestens aber bis zum 25. März die Rückreise antreten.

Restaurants, Gaststätten und Mensen dürfen nur öffnen, wenn du Sicherheitsmaßnahmen das Ansteckungsrisiko minimiert wird. So muss zwischen Tischen ein Abstand von mindestens zwei Metern bestehen und es dürfen nur maximal vier Personen an einem Tisch sitzen. Zudem sind die möglichen Öffnungszeiten auf 6:00 bis 18:00 Uhr beschränkt. Vor Ausgabe- und Kassenbereichen müssen Markierungen am Boden für einen Abstand anstehender Menschen von 1,50 m sorgen. Hier gelten die Vorgaben vorerst bis zum 19. April.