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Das Corona-Virus und der Justizvollzug

Möglichst jeden direkten Kontakt zu den Mitmenschen vermeiden – für viele ist das eine enorme Einschränkung, aber doch irgendwie zu bewerkstelligen. Denn im Zweifelsfall bleibt man einfach daheim. Doch was ist mit jenen, die diese Bewegungsfreiheit nicht haben? Bundesweit verbüßen in Deutschland knapp 51.000 Menschen eine Freiheitsstrafe. Vierzehn selbstständige Justizvollzugsanstalten oder kurz JVAs gibt es in Niedersachsen, in ihnen sitzen im Schnitt 4.800 Gefangene ein – solche, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, Untersuchungshäftlinge und solche, die mit einer Jugendstrafe belegt wurden.

In unserer Region befindet sich mit der Justizvollzugsanstalt Oldenburg seit 2001 eines der größten Gefängnisse in Niedersachsen, unter anderem auch mit einer Außenstelle in der ehemaligen Marinearrestanstalt in Wilhelmshaven für den offenen Vollzug. Auf die Covid-19-Pandemie sei man gut vorbereitet, das teilte das zuständige Landesjustizministerium mit. Es gebe einen dreiphasigen Aktionsplan, der darüber hinaus laufend angepasst und aktualisiert werde. Natürlich hält man sich auch hier an die vom Robert-Koch-Institut ausgesprochenen Hygienehinweise, Besuche sind größtenteils ausgesetzt – auch in Oldenburg, hier werden Besucher, die doch kommen, vor dem Betreten des Gefängnisses auf Symptome kontrolliert. Und wer eine sogenannte Ersatzhaftstrafe antreten müsste, also wenn er oder sie eine Geldstrafe nicht zahlen kann, wird augenblicklich nicht zum Haftantritt geladen. Sobald es einen Infektionsfall gibt, folgt zunächst die Isolation des Infizierten, dann gegebenenfalls eine Überführung in ein JVA-Krankenhaus oder auch in externes Krankenhaus, wenn die gesundheitliche Lage zu bedrohlich wird. Haftentlassungen sind in Niedersachsen allerdings nicht vorgesehen.